Bindung älterer Arbeitnehmer in Luxemburg: Praktische Maßnahmen für die Personalabteilung
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Bindung älterer Arbeitnehmer in Luxemburg: Praktische Maßnahmen für die Personalabteilung

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Das Redaktionsteam
Zwar machen Arbeitssuchende ab 45 Jahren einen strukturell hohen Anteil der bei der ADEM gemeldeten Personen aus, doch stehen luxemburgischen Unternehmen rechtliche, finanzielle und betriebswirtschaftliche Instrumente zur Verfügung – die oft nicht ausreichend genutzt werden –, um ihre erfahrenen Mitarbeiter zu binden und wertzuschätzen. Dies ist ein Thema, das über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgeht und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinflusst.
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Arbeitnehmer ab 45 Jahren machen mehr als 40 % der bei der ADEM gemeldeten Arbeitssuchenden aus, wobei die Dauer der Arbeitslosigkeit oft zwei Jahre übersteigt – und das in einem Land, in dem die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt.

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Das luxemburgische Recht sieht vier spezifische Maßnahmen zur Förderung der Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer vor, darunter die Verpflichtung zur Erstellung eines Altersmanagementplans für Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten sowie finanzielle Unterstützung für Einstellung und Weiterbildung.

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Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zeigen Untersuchungen des LISER, dass Managementpraktiken, die Engagement, Wissenstransfer und Kompetenzentwicklung fördern, bei der Bindung älterer Arbeitnehmer an den Arbeitsmarkt wirksamer sind als finanzielle Anreize allein.

Die Alterung der Erwerbsbevölkerung ist in Luxemburg eine gut dokumentierte Realität, doch werden ihre Auswirkungen auf Personalabteilungen noch allzu oft als Compliance-Thema und nicht als strategischer Hebel behandelt. Die Erwerbsquote der über 55-Jährigen ist jedoch laut STATEC erheblich gestiegen, von 45,5 % im Jahr 2005 auf 55,4 % im Jahr 2025, und im März 2025 waren fast 45.000 in Luxemburg ansässige Personen über 55 Jahre in Luxemburg erwerbstätig, was etwa 15,8 % der gesamten Beschäftigung der ansässigen Bevölkerung entspricht.

Dieser Anstieg ist jedoch nach europäischen Maßstäben nach wie vor unzureichend, und die Zahlen der ADEM zeigen ein anhaltendes Spannungsfeld zwischen der von den Behörden angestrebten Verlängerung des Erwerbslebens und den praktischen Schwierigkeiten, mit denen ältere Menschen beim Verbleib im Erwerbsleben oder beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind.

Zu wenige ältere Menschen bleiben im Erwerbsleben

Die monatlichen Statistiken der ADEM zeichnen ein besorgniserregendes Bild für ältere Arbeitnehmer. Zum 31. Januar 2026 belief sich die Zahl der bei der ADEM gemeldeten arbeitssuchenden Einwohner auf 21.255, was einem Anstieg von 9,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, wobei die Altersgruppe der über 45-Jährigen um 7,8 % zunahm. Dieser Trend hält seit mehreren Monaten an und betrifft insbesondere hochqualifizierte Arbeitskräfte, was darauf hindeutet, dass das Phänomen nicht mehr auf geringqualifizierte Tätigkeiten beschränkt ist. Die ADEM veröffentlicht regelmäßig einen Sonderbericht mit Schwerpunkt auf Arbeitssuchenden ab 45 Jahren, der die strukturellen Hindernisse dokumentiert, mit denen diese Gruppe konfrontiert ist.

Arbeitssuchende ab 45 Jahren machen mehr als 40 % der bei der ADEM gemeldeten Arbeitssuchenden aus, und mehr als die Hälfte von ihnen ist seit über 24 Monaten gemeldet. Zudem haben 27 % von ihnen den Status als behinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, verglichen mit 17 % aller in Luxemburg ansässigen Arbeitssuchenden, was ihre Wiedereingliederung zusätzlich erschwert. Diese Zahlen deuten auf ein kumulatives Risiko hin: Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto größer werden die Hindernisse für die Wiedereingliederung, sei es aufgrund veralteter Qualifikationen, des Einflusses altersbezogener Stereotypen in Einstellungsverfahren oder gesundheitlicher Probleme.

Luxemburg zählt zu den europäischen Ländern mit der niedrigsten Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen: Nur 46,6 % dieser Altersgruppe sind erwerbstätig, verglichen mit einem Durchschnitt von 61,3 % in den OECD-Mitgliedsländern. Der Arbeitgeberverband UEL hat kürzlich darauf hingewiesen, dass diese Bevölkerungsgruppe in Luxemburg ein wirtschaftliches, soziales und gesellschaftliches Potenzial birgt, das weitgehend ungenutzt bleibt, und dass die Einwohner des Landes im Vergleich zum OECD-Durchschnitt relativ früh in den Ruhestand treten.

Das Thema ist daher nicht mehr nur sozialer Natur, sondern auch wirtschaftlicher, und die Personalabteilungen sind direkt davon betroffen.

Der rechtliche Rahmen für die Gestaltung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer in Luxemburg

Das luxemburgische Recht hat schrittweise eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, die Weiterbeschäftigung und Einstellung älterer Arbeitnehmer zu fördern, und die den Arbeitgebern konkrete Instrumente an die Hand geben. Vier Hauptmechanismen bilden die Grundlage dieses rechtlichen Rahmens: die ADEM-Einstellungsprämie für Personen ab 45 Jahren, die Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für Personen ab 57 Jahren, die Beihilfe zur Arbeitsplatzanpassung für Personen ab 50 Jahren und der obligatorische Altersmanagementplan für Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten, der in den Artikeln L.521-1 bis L.521-10 des Arbeitsgesetzbuchs geregelt ist.

Der Einstellungszuschuss ist der direkteste Anreiz für Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die ADEM dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für jeden Arbeitslosen ab 45 Jahren, der mit einem unbefristeten Vertrag oder einem befristeten Vertrag von mindestens 18 Monaten eingestellt wird, sofern die Stelle im Voraus gemeldet wurde.

Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Einstellung des Arbeitnehmers gestellt werden, andernfalls verfällt der Anspruch, und die Stelle muss mindestens 16 Arbeitsstunden pro Woche umfassen. Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen, stehen zudem finanzielle Beihilfen in Höhe von bis zu 50 % der Lohnkosten für maximal 24 Monate sowie ein Zuschuss von bis zu 20.000 € für die Anpassung des Arbeitsplatzes zur Verfügung.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Altersmanagementplans für Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten ist zweifellos die bedeutendste Maßnahme für Personalabteilungen. Die betroffenen Unternehmen müssen sich zu mindestens drei der sieben gesetzlich festgelegten Bereiche verpflichten, darunter die Planung der beruflichen Laufbahn, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Umsetzung präventiver Gesundheitsmaßnahmen, die Kompetenzentwicklung und der Zugang zu Fortbildungen sowie die Gestaltung des Karriereendes und des Übergangs vom Berufsleben in den Ruhestand.

Dieser Plan ist keine reine Verwaltungsformalität: Er stellt eine messbare Verpflichtung dar, die sich in konkreten Maßnahmen niederschlagen muss, die in die allgemeine Personalpolitik des Unternehmens integriert sind. Darüber hinaus erstattet die Regierung den Unternehmen seit 2018 35 % der Lohnkosten für Fortbildungen ihrer Mitarbeiter ab 45 Jahren. Diese Regelung wird von den Unternehmen noch zu wenig genutzt, wobei die Zielgruppe im Durchschnitt weniger Fortbildungen absolviert hat als die Belegschaft insgesamt.

Was die Personalabteilung in der Praxis tun kann

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus liefert die wissenschaftliche Forschung nützliche Erkenntnisse darüber, was tatsächlich funktioniert. Im Rahmen seines Forschungsprojekts „WorkAgeing“ zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer in Luxemburg analysierte LISER Managementpraktiken und deren Auswirkungen auf die Leistung generationsübergreifender Teams. Die Ergebnisse zeigen, dass Maßnahmen zur Förderung des Mitarbeiterengagements am wirksamsten sind, um die negativen Auswirkungen der generationellen Polarisierung abzuschwächen, während finanzielle Anreize allein hingegen keine Wirkung zeigen.

Darüber hinaus können Initiativen zur Kompetenzentwicklung, wenn sie allgemein gehalten sind und ohne Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Mitarbeitern unterschiedlichen Alters eingeführt werden, sich nachteilig auf die Leistung auswirken. Diese Erkenntnis spricht für einen personalisierten Ansatz, der sich von einem für alle geltenden Standard-Schulungsprogramm unterscheidet.

Auf operativer Ebene haben sich in luxemburgischen Unternehmen mehrere Maßnahmen als wirksam erwiesen. Bei Cactus legt das Management großen Wert darauf, die Arbeitsbedingungen an individuelle Umstände anzupassen, sei es durch Anpassungen der Arbeitszeiten, der Aufgaben oder der Arbeitsplatzgestaltung. Diese Anpassungen erfolgen nicht automatisch, sondern werden vom Mitarbeiter entsprechend seinen Bedürfnissen initiiert.

Die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Dieser bedarfsorientierte Ansatz, der die Autonomie des Arbeitnehmers wahrt, steht im Einklang mit den Empfehlungen des ITM zum Altersmanagement am Arbeitsplatz, die die Notwendigkeit betonen, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu konsultieren, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Das ITM betont, dass Menschen, um länger arbeiten zu können, gut altern müssen, was bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen bereits zu Beginn der beruflichen Laufbahn die Fähigkeit der Arbeitnehmer beeinflussen, langfristig im Erwerbsleben zu verbleiben.

Der generationsübergreifende Wissenstransfer ist ein weiterer Schwerpunkt, der von Unternehmen oft übersehen wird, die den Weggang erfahrener Mitarbeiter nicht ausreichend antizipieren. Die Einrichtung formeller Mentoring-Paare zwischen erfahrenen Mitarbeitern und jüngeren Kollegen, die Förderung der Mentorenrolle im Rahmen von Karrierewegen oder die Einbindung erfahrener Mitarbeiter in interne Schulungen sind Praktiken, die sowohl für das Unternehmen von Vorteil sind als auch eine Quelle der Erfüllung für die betroffenen Arbeitnehmer darstellen.

Entgegen bestimmten Vorurteilen sind ältere Mitarbeiter nach wie vor motiviert, sich weiterzubilden und beruflich weiterzuentwickeln, doch ihre Ambitionen werden nicht immer verwirklicht, da ein Umfeld fehlt, das sie wirklich fördert.

Prävention statt Management: ein Paradigmenwechsel für die Personalabteilung

Das Problem der Bindung älterer Arbeitnehmer lässt sich nicht erst kurz vor dem Ruhestand lösen. Es muss im Laufe der Zeit durch Personalmaßnahmen angegangen werden, die aktives Altern als normalen Bestandteil des Karrieremanagements und nicht als Ausnahmesituation betrachten.

Die Klärung von Karrierewegen für die zweite Hälfte der beruflichen Laufbahn, die Schulung von Führungskräften im Erkennen altersbedingter Vorurteile, die Nutzung der finanziellen Förderprogramme der ADEM, bevor die Situation kritisch wird, sowie die Behandlung der Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer als natürliche Ergänzung zu einer hochwertigen Outplacement-Politik sind allesamt Signale, die die verbleibenden Mitarbeiter genau beobachten.

Auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt, wo der Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Fachkräften ab 45 Jahren Monat für Monat von der ADEM dokumentiert wird, haben Unternehmen, die vorausschauend planen, einen strukturellen Vorteil gegenüber denen, die abwarten, bis das Problem auftritt.

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