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Die Steuerschwelle für die Telearbeit von Grenzgängern bleibt trotz mehrerer Verhandlungsrunden bei 34 Tagen pro Jahr für französische, belgische und deutsche Ansässige.
Luxemburg hat sich offen für eine Anhebung dieser Schwelle auf 25%, also rund 58 Tage pro Jahr, gezeigt, allerdings nur gegenüber Frankreich und unter der Bedingung einer verstärkten Ko-Entwicklung.
Die grenzüberschreitende Telearbeit wird zudem zu einem zentralen Attraktivitätsfaktor für luxemburgische Unternehmen, in einem Markt, in dem fast die Hälfte der Erwerbstätigen aus dem Ausland pendelt.
Die Telearbeit von Grenzgängern in Luxemburg unterliegt weiterhin getrennten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schwellenwerten, die von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern oft missverstanden werden. Französische, belgische und deutsche Grenzgänger können bis zu 34 Tage pro Jahr von zu Hause aus im Homeoffice arbeiten, ohne dass diese Tage in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig werden, eine Schwelle, die trotz mehrerer Gesprächsrunden zwischen den Regierungen unverändert geblieben ist.
Auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene erlaubt das im Juli 2023 in Kraft getretene europäische Rahmenabkommen eine Telearbeit von bis zu 49,9% der Arbeitszeit, also etwa zweieinhalb Tage pro Woche, ohne den Verlust der Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung. Diese beiden Obergrenzen folgen unterschiedlichen Logiken, was die administrative Überwachung sowohl für Unternehmen als auch für grenzüberschreitende Arbeitnehmer erschwert.
Die Verhandlungen zwischen Frankreich und Luxemburg über eine mögliche Anhebung der Telearbeitsschwelle für Grenzgänger haben bislang zu keinem konkreten Abkommen geführt. In einer parlamentarischen Antwort an den Abgeordneten Sven Clement erklärte der luxemburgische Finanzminister Gilles Roth, dass sich die Regierung offen für eine Anhebung der Schwelle auf 25%, also rund 58 Tage pro Jahr, gezeigt habe, jedoch nur im Gegenzug für eine verstärkte Ko-Entwicklung, wie L'essentiel berichtet. Der Stillstand liegt vor allem am finanziellen Aspekt, da Frankreich eine Kompensation für entgangene Steuereinnahmen fordert, die Luxemburg in Form einer automatischen Rückerstattung ablehnt.
Auf belgischer und deutscher Seite wurden bislang keine ähnlichen Gespräche aufgenommen, so der Minister. Die Telearbeitsschwelle für Grenzgänger bleibt daher für diese beiden Nachbarländer bei 34 Tagen pro Jahr, eine Zahl, die die im März 2025 verabschiedeten Empfehlungen der Benelux-Parlamentsversammlung gerne auf 40% angehoben sähen, wie Les Frontaliers berichtet. Dieser streng bilaterale, länderweise Ansatz bremst jede Harmonisierung auf Ebene der Großregion.
Über die Steuerschwellen hinaus ist die Telearbeit von Grenzgängern auch zu einem strukturellen Thema für die Attraktivität des luxemburgischen Arbeitsmarktes geworden. In der zehnten Ausgabe der Cahiers de la Grande Région, veröffentlicht vom Luxembourg Institute of Socio-Economic Research, weist Nicolas Simons, Chefökonom der Union des Entreprises Luxembourgeoises, darauf hin, dass 47% der Erwerbstätigen in Luxemburg Grenzgänger sind, also rund 230.000 Personen. Er betont, dass das Land zwar weiterhin in der Lage ist, neue Talente anzuziehen, aber größere Schwierigkeiten hat, diese mittel- und langfristig zu halten, eine Realität, die die Telearbeit zu einem unverzichtbaren Faktor in Verhandlungen mit künftigen Mitarbeitern macht, wie Les Frontaliers berichtet.
Der aktuelle steuerliche Rahmen schafft zudem Ungleichheiten innerhalb der Unternehmen selbst, da manche gezwungen sind, die Telearbeit nur für ihre grenzüberschreitenden Mitarbeiter einzuschränken, während in Luxemburg ansässige Arbeitnehmer keiner vergleichbaren Einschränkung unterliegen. Angesichts dieser Situation empfiehlt die UEL die Einrichtung einer Sicherheitszone für grenzüberschreitende Telearbeit, angelehnt an die bereits im europäischen Sozialversicherungsrecht anerkannte Schwelle von 25%, eine Maßnahme, die auf Ebene der Großregion oder sogar des Benelux angewendet werden könnte.
Das Thema wird auch auf diplomatischer Ebene genau verfolgt. Der französische Botschafter in Luxemburg, Christophe Bouchard, erklärte in einem Interview mit RTL Infos, dass die grenzüberschreitende Telearbeit beiden Ländern zugutekomme, indem sie eine bessere Organisation der Arbeitszeit für Grenzgänger sowie eine Entlastung des Straßenverkehrs auf luxemburgischer Seite ermögliche, eine Aussage, die auf der Website der französischen Botschaft in Luxemburg veröffentlicht wurde. Diese Übereinstimmung zwischen wirtschaftlichen und diplomatischen Akteuren reichte jedoch nicht aus, um die Verhandlungen zu entblockieren, die weiterhin auf ein neues Treffen der französisch-luxemburgischen Regierungskommission in der zweiten Jahreshälfte 2026 warten.
Für luxemburgische Personalabteilungen erfordert die Verwaltung der grenzüberschreitenden Telearbeit eine genaue Überwachung der aus der Ferne geleisteten Arbeitstage, um eine unbeabsichtigte Überschreitung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schwellenwerte zu vermeiden. Diese administrative Wachsamkeit wird umso strategischer, als sich die Telearbeit zunehmend als entscheidender Faktor bei den Karriereentscheidungen von Grenzgängern etabliert, in einem Arbeitsmarkt, in dem der Fachkräftemangel weiterhin eine große Herausforderung für die Unternehmen des Großherzogtums darstellt.
Das Dossier der grenzüberschreitenden Telearbeit veranschaulicht die anhaltende Spannung zwischen den steuerlichen Interessen der Nachbarländer und den Attraktivitätsbedürfnissen der luxemburgischen Unternehmen. Auch wenn mit Frankreich, Belgien oder Deutschland kein konkreter Fortschritt erzielt wurde, lässt der Druck der Arbeitgeberverbände sowie institutionelle Empfehlungen auf eine mögliche Weiterentwicklung des aktuellen Rahmens in den kommenden Monaten schließen.
Luxemburgische Unternehmen haben daher jedes Interesse daran, diese Veränderungen vorwegzunehmen, indem sie schon jetzt ihre Richtlinien zur grenzüberschreitenden Telearbeit strukturieren, anstatt eine Reform zu erleben, deren Zeitplan vorerst ungewiss bleibt.