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Arbeitslosigkeit von Grenzgängern in Luxemburg: eine historische europäische Reform, die Fragen aufwirft
Ein vorläufiges Abkommen, das Ende April 2026 angenommen wurde, verändert die Regeln zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger in der Europäischen Union grundlegend und überträgt die Zuständigkeit vom Wohnsitzland auf das Land des letzten Beschäftigungsverhältnisses. Für Luxemburg, wo Grenzgänger 47% der Beschäftigten ausmachen, sind die Folgen erheblich - und die Gewerkschaften mahnen zur Wachsamkeit.
21/5/2026